Die Fang- und Heuschrecken der Naturschutzgebiete im Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Von PETER ZIMMERMANN und ANGELIKA HAFNER
Zusammenfassung
In den Jahren 1997 bis 2003 erfassten wir Heuschrecken und Fangschrecken in sieben bzw. 40 Naturschutzgebieten des Stadt- und Landkreises Karlsruhe und in elf weiteren, ausgewählten Gebieten. Insgesamt konnten 45 Heuschrecken-Arten und eine Fangschrecke nachgewiesen werden. Das sind rund 70 % der baden-württembergischen Arten. 24 Arten sind in der „Roten Liste der gefährdeten Heuschrecken in Baden-Württemberg" aufgeführt. Davon gelten sechs Arten als „stark gefährdet", neun Arten als „gefährdet" und neun Arten sind merklich zurückgegangen und daher auf der „Vorwarnliste". Für vier Arten (Gottesanbeterin, Alpine Gebirgsschrecke, Lauchschrecke, Grüne Strandschrecke) ist Baden-Württemberg in besonderem Maße verantwortlich, da sich ihre Vorkommensschwerpunkte in Deutschland hier befinden und die Bestände dieser Arten daher von bundesweiter Bedeutung sind.
Das letzte Untersuchungsjahr 2003 war für die Gottesanbeterin besonders bedeutungsvoll. Aufgrund der fast schon mediterranen Sommer-Temperaturen mit bis zu 40 °C breitete sie sich von Karlsruhe außergewöhnlich stark nach Norden aus.
Nachdem die Untersuchungsgebiete zum überwiegenden Teil durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten dauerhaft gesichert sind, bestehen innerhalb der Gebiete keine größeren Gefährdungen durch Zerstörung von Heuschreckenhabitaten. Die wenigen Artenverluste wurden entweder vor Ausweisung der Schutzgebiete beobachtet oder sind durch die natürliche Sukzession entstanden. Gebiete ohne Schutzstatus werden – je nach Bedeutung der Artenvorkommen – im Auftrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege von Mitarbeitern des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg (ASP) betreut.


